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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12   

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https://dejure.org/2012,17693
OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12 (https://dejure.org/2012,17693)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.06.2012 - 1 M 60/12 (https://dejure.org/2012,17693)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 1 M 60/12 (https://dejure.org/2012,17693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 VwGO
    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Vereinbarkeit eines Eingriffs in den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten aus Gründen der beamtenrechtlichen Ämterstabilität mit dem Grundrecht auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtschutz; Mitteilungspflicht des Dienstherrn der Auswahlentscheidung i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tafrifbeschäftigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit eines Eingriffs in den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten aus Gründen der beamtenrechtlichen Ämterstabilität mit dem Grundrecht auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtschutz; Mitteilungspflicht des Dienstherrn der Auswahlentscheidung i.R.e. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 980
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12
    Ebenso wie der Eingriff in den Bewerbungsverfahrensanspruch unterlegener Bewerber aus Gründen der beamtenrechtlichen Ämterstabilität mit dem Grundrecht auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nur dann vereinbar ist, wenn unterlegene Bewerber ihren Bewerbungsverfahrensanspruch vor der Ernennung in der grundrechtlich gebotenen Weise gerichtlich geltend machen können ( siehe: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.] ), gilt diese Einschränkung aus denselben verfassungsrechtlichen Erwägungen auch in Bezug auf die von der Antragsgegnerin geltend gemachten arbeitsrechtlichen Rechtspflichten und -folgen.
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12
    Denn aus der Organisationsfreiheit des Dienstherrn folgt sein Recht, zwischen Umsetzung, Versetzung und Beförderung zu wählen; die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ( so: BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist, ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, NVwZ 2008, 69 ).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist, ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, NVwZ 2008, 69 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18

    Zureichende Auswahlerwägungen und hinreichend differenzierte Beurteilungen als

    Vorliegend geht es nicht mehr um eine bloße (Beförderungs-)Dienstpostenkonkurrenz ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - [m. w. N.] ), sondern um eine originäre Beförderungskonkurrenz.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2016 - 1 M 124/16

    Anordnungsgrund bei Beförderungs(dienstposten)konkurrenz

    Vorliegend geht es nicht mehr um eine bloße (Beförderungs-)Dienstpostenkonkurrenz ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - [m. w. N.] ), sondern um eine originäre Beförderungskonkurrenz.
  • OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

    Im Übrigen ist ein Anordnungsgrund im Fall der Dienstpostenkonkurrenz auch dann gegeben, wenn bereits im Eilverfahren bei summarischer Prüfung offen zutage tritt, dass mit der getroffenen Auswahlentscheidung eine objektiv willkürliche Bevorzugung des Mitbewerbers zu Lasten des unterliegenden Bewerbers verbunden und damit offensichtlich ist, dass der Dienstherr die ihn aus Art. 33 Abs. 2 GG gegenüber dem unterliegenden Bewerber treffenden Pflichten bereits im Vorfeld einer Beförderungsentscheidung verletzt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - NVwZ-RR 2006, 91; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 4 S 73/97 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18

    Auswahl; Beamte; Beförderung; Beurteilung, differenzierte; Erwägungen,

    Vorliegend geht es nicht mehr um eine bloße (Beförderungs-)Dienstpostenkonkurrenz ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - [m. w. N.] ), sondern um eine originäre Beförderungskonkurrenz.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

    a) Vorliegend geht es zwar nicht mehr um eine bloße (Beförderungs-)Dienstpostenkon-kurrenz ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - [m. w. N.] ), sondern letztlich um eine Beförderungskonkurrenz.
  • VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Vorliegend greifen allerdings die Erwägungen, nach denen eine Erledigung nach den vorbeschriebenen Grundsätzen dann nicht eintritt, wenn ausnahmsweise ein Anspruch auf Freimachung der bereits besetzten Stelle besteht, weil der Dienstherr die Erlangung effektiven Rechtsschutzes vereitelt hat, etwa indem dem unterlegenen Konkurrenten keine Möglichkeit zur Eilantragstellung eingeräumt wurde oder gar eine Stellenübertragung durch kollusives Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt ist (VGH Kassel, Beschl. v. 17.03.2017, aaO; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005 - 1 B 1450/05 -, NWVBl. 2006, 262, wonach dieser Anspruch im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Systematik im Rahmen der Zulässigkeit beim Rechtsschutzbedürfnis und nicht in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung im materiellen Recht zu prüfen ist; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.06.2012 - 1 M 60/12 -, DÖB 2012, 980).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13

    Vorbeugender Eilrechtsschutz vor einer Auswahlentscheidung bei einer

    Nichts Anderes gilt für den - hier gegebenen Fall - der Konkurrenz zwischen Beamten und Beschäftigten ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 M 159/10 - und Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20

    (Kein)Anordnungsgrund bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - 1 M 68/12

    Verbot der vorläufigen, kommissarischen Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben

    Vorliegend geht es nicht nur um eine bloße Dienstpostenkonkurrenz ( siehe hierzu zuletzt: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 - [m. w. N.] ), sondern um eine Beförderungskonkurrenz.
  • VG Ansbach, 02.07.2013 - AN 11 E 13.00879

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Dienstposten- und Beförderungskonkurrenz

  • VG Magdeburg, 18.01.2022 - 5 A 277/20

    Rechtsschutz gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens - Unstatthaftigkeit der

  • VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
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